Bestattungsarten

Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt wird, hängt davon ab, welche Verfügung der Verstorbene zu Lebzeiten getroffen hat. Wurde keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen, entscheiden die Angehörigen oder der Auftraggeber. Wir organisieren Bestattungen für alle Konfessionen. Nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes ist jeder Leichnam zu bestatten.

Abwicklung einer

Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einen von Ihnen ausgesuchten Holzsarg gebettet und in der Friedhofshalle aufgebahrt. Nach dem Trauergottesdienst und dem Zug zum Friedhof wird der Sarg im Kreis des Priesters und der anwesenden Trauergäste im Grab beigesetzt.

Abwicklung einer

Feuerbestattung

Die Angehörigen müssen einen Einäscherungsantrag mit einer Willensbekundung des Verstorbenen unterfertigen. Hier wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. 

Die Menschenasche wird in eine Urnenkapsel gefüllt und uns vom Krematorium als Bestatter ausgehändigt. Die Urne wird dann im Zuge der Begräbnisfeierlichkeiten in
einem Erdgrab beigesetzt

Bei einer Feuerbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1

Die Urne wird beim abendlichen Gebet und während des Trauergottesdienstes in der Kirche aufgebahrt und im Anschluss von den Angehörigen im Trauerzug zum Friedhof getragen. Dort wird sie dann im Kreis des Priesters und der anwesenden Trauergäste im Erdgrab beigesetzt.

2

Die Urne verbleibt während des Gottesdienstes in der Friedhofshalle und wird nach der Kirche beigesetzt.

3

Das Begräbnis findet noch mit dem aufgebahrten Sarg statt. Nach der Aussegnung mit der Trauergemeinde am Friedhof wird der Sarg mit dem Verstorbenen nicht beigesetzt, sondern ins Krematorium überführt und dort eingeäschert. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt meist im kleinen Kreis im Erdgrab beigesetzt.